Tai-Chi-Aktiv


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Programm

Kurse

Kurse 2012

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

09:00 - 10:30
Anfänger

08:00 - 09:30
Einzelunterr.

08:00 - 09:30
Einzelunterricht

08:00 - 09:30
Einzelunterricht

09:30 - 11:00
Fortgeschrittene

19:00 - 20:30
Fortgeschrittene

18:00 - 19:30
Anfänger
Beginn:
01.02.11

17:15 - 18:45
Fortgeschrittene


19:15 - 20:45

Fortgeschrittene

17:30 - 19:00
Anfänger


19:30 - 21:00
Fortgeschrittene

 
 

Seminare 2012

Datum

Stunden

Vorkenntnisse

Kosten

 

24.02 - 25.02

16

keine

100,00 €

 

30.03 - 31.03

16

keine

100,00 €

 

27.04 - 28.04

16

keine

100,00 €

 

25.05 - 26.05

16

keine

100,00 €

   

29.06 - 30.06

16

keine

100,00 €

 

24.08 - 25.08

16

keine

100,00 €

 

28.09 -29.09 26.10 -27.10

16 16

keine

100,00 €
100,00 €

 

23.11 - 24.11

16

keine

100,00€

 
         
 

Wohlbefinden durch Stressabbau mit Tai Chi

Alles, was uns belastet, belastet auch den Körper. Wird die Last für den Menschen unerträglich, wird er krank. Die Fähigkeit zur Achtsamkeit im Umgang mit seinem Geist und seinem Körper geht verloren. Mit ausgewählten Übungen aus dem Tai Chi aktivieren Sie Ihre Selbstheilungskräfte und die Fähigkeiten, Herausforderungen anzugehen. Sei es im privaten, beruflichen, sportlichen oder alltäglichem Bereich. Sie finden wieder zu mehr Ausgeglichenheit und innerer Harmonie.


Sie tanken Energie mit Tai Chi

Workshopinhalt (Gesundheitsbildung):

Meditation, Funktionsgymnastik zur Mobilisierung und Stärkung der Problembereiche (Hals, Schulter, Rücken, Hüfte, Bauch, Hara und Beckenboden). Auf dem Weg zu sich selbst.



Achtsamkeitsschulung, diese erhöht die Konzentrationsfähigkeit.

Einüben der Sequenzen aus Pa Tuan Chin (Acht Brokat-Übungen). Dies sind sanfte, fließende Bewegungen, die Muskeln und Sehnen kräftigen und dem Körper und Geist Ruhe geben. hließend Entspannungsübungen, die für weitere Erholung sorgen und die Körperwahrnehmung schult.


Sich wahrnehmen heißt, für sich da sein, für sich Verantwortung übernehmen.


„Fühlen, was mir gut tut“.

Nach § 20 des Sozialgesetzbuches wird von einigen gesetzlichen Krankenkassen ein Teil der Kosten erstattet.


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